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    Einstieg und Transport von Mobilitätshilfen

    Nachdem Sie den Fahrer darüber informiert haben, dass Sie zusteigen wollen, stellt der Fahrer den Motor aus. Sie können ihm mitteilen, ob sie beim Einsteigen Hilfe brauchen.

    Allgemein ist es den Fahrern untersagt, ihren Platz zu verlassen. Der Fahrer kann jedoch sämtliche Einstiegshilfen aktivieren.

    • Wenn Ihnen das Einsteigen schwer fällt, kann der Fahrer den Bus neigen oder auch die Rollstuhlrampe / Hebebühne ausfahren.
    • Außerdem kann er Sie über die für Sie reservierten Sitzplätze und ebenfalls über die Zielhaltestelle informieren.
    • Er achtet darauf, dass alle Mobilitätshilfen im Bus so verstaut werden, dass sie keine Gefahr darstellen und sich alle Fahrgäste im Bus frei bewegen können.

    Rollstuhlfahrer müssen sie sich zum Einsteigen an der mittleren Tür einfinden, da sich dort die Rollstuhlrampe / Hebebühne befindet. An dieser Tür befindet sich eine Taste, über die der Fahrer darauf hingewiesen wird, dass Sie mit Ihrem Rollstuhl über die Rollstuhlrampe / Hebebühne zusteigen möchten.

    Der Fahrer bedient die automatische Rollstuhlrampe / Hebebühne, und sobald sie ausgefahren ist (Licht- und Tonsignale erlöschen), können Sie über die Rampe in den Bus fahren.

    In vielen Bussen führen wir zusätzlich manuelle Rampen mit, damit Sie auch bei Ausfall der Automatikrampe zusteigen können. Sobald Sie eingestiegen sind, begeben Sie sich zum Bereich für Rollstuhlfahrer und sichern Sie Ihren Rollstuhl. Hier erhalten Sie weitere Infos über dieses Verfahren.

    Vor dem Ausstieg betätigen Sie bitte rechtzeitig die Taste für die Rollstuhlrampe. Sobald die Rollstuhlrampe / Hebebühne komplett ausgefahren ist, können Sie aussteigen.

    Transport von Mobilitätshilfen

    Wenn Sie zusätzliche Mobilitätshilfen oder andere Gepäckstücke mitführen, verstauen Sie diese bitte so, dass andere Fahrgäste weder beeinträchtigt noch gefährdet werden. Gegebenenfalls informiert Sie der Fahrer darüber, wie Sie diese Mobilitätshilfen oder Gepäckstücke am besten verstauen.

    In allen Fällen müssen jedoch die lokalen/kommunalen/regionalen Vorschriften oder Vorgaben bezüglich dieser Mobilitätshilfen eingehalten werden. Informieren Sie sich vor Abfahrt über die auf der jeweiligen Strecke geltenden Anwendung.

    Begleitdienst für Personen mit besonderen Bedürfnissen

    Aus Sicherheitsgründen muss ihre Begleitperson über 16 Jahren alt sein. Sie kann Sie wie folgt unterstützen:

    • Verständnis der Sicherheitshinweise des Bordpersonals;
    • Umsteigen von einem Rollstuhl oder Scooter auf einen Sitzplatz;
    • Einsteigen in den Bus, Aussteigen aus dem Bus.

    Die Begleitperson muss über ein entsprechendes Ticket verfügen und muss die zu betreuende Person während der ganzen Fahrt begleiten.

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