Assistenzhunde im Bus

Was ist ein Assistenzhund?

Als Assistenzhund gilt ein Hund, der nach erfolgreichem Absolvieren eines Auswahl- und Ausbildungsprozesses bei einer spezialisierten und offiziell anerkannten Einrichtung die notwendigen Fähigkeiten erworben hat, um einer Person mit Behinderung Hilfe und Unterstützung zu leisten. Daher dürfen nur offiziell akkreditierte Assistenzhunde an Bord des Busses mitreisen.

Als Assistenzhunde gelten:

  • Blindenführhunde für Menschen mit Sehbehinderung.
  • Gehörlosenhunde (Signalhunde) für Menschen mit Hörbeeinträchtigung.
  • Assistenzhunde für Menschen mit Autismusspektrum-Störung (ASS).
  • Servicehunde für Menschen mit körperlicher Behinderung.
  • Medizinische Warn- oder Signalhunde für Menschen mit Diabetes, Epilepsie oder anderen Erkrankungen.
  • Assistenzhunde in Ausbildung.

Wichtig: Therapie- oder emotionale Unterstützungshunde.
In Spanien gelten Hunde zur emotionalen Unterstützung oder Therapiehund rechtlich nicht als Assistenzhunde gemäß den geltenden Vorschriften (Artikel 3 des Gesetzes 7/2023 vom 28. März). Ihr Transport unterliegt den allgemeinen Bestimmungen für die Beförderung von Haustieren. Sie können die Bedingungen hier einsehen.

Reisebedingungen und Komfort an Bord

  • Kostenfreiheit: Ihr Assistenzhund reist kostenlos mit, und es ist keine vorherige Sitzplatzreservierung für ihn erforderlich.
  • Unterbringung im Bus: Er reist während der gesamten Fahrt stets an Ihrer Seite im Fahrgastraum und ruhigen Fußes (ohne einen Sitzplatz zu belegen oder im Gepäckraum zu reisen).
  • Kennzeichnungspflicht: Der Hund muss jederzeit an der Leine geführt werden und sein Geschirr oder sein offizielles Kennzeichen sichtbar tragen.
  • Hygiene und Gesundheit: Ihr Hund muss in einem optimalen Sauberkeitszustand und frei von Außenparasiten (wie Flöhen oder Zecken) reisen und stets die gesundheitlichen Auflagen erfüllen, die Sie hier einsehen können.
  • Verhalten und Kontrolle: Er muss während der gesamten Fahrt ein ruhiges und friedliches Verhalten an den Tag legen und unter Ihrer wirksamen Kontrolle stehen, um die Ruhe und Sicherheit an Bord zu gewährleisten.

Erforderliche Reisedokumente

  • Offizielle Akkreditierung des Mensch-Hund-Teams: Ausweis oder Dokument der zuständigen Behörde Ihrer Autonomen Gemeinschaft (oder ein entsprechendes Äquivalent bei Herkunft aus dem Ausland), das Sie offiziell mit Ihrem Assistenzhund verbindet.
  • Ersatzweise Akkreditierungen: Das Fehlen der regionalen Verwaltungsakkreditierung wird kompensiert durch:
    1. Ausweis oder Zertifikat der Ausbildungseinrichtung, sofern diese Mitglied der International Guide Dog Federation (IGDF) oder von Assistance Dogs International (ADI) ist.
    2. Führhundhalter-Ausweis, ausgestellt von der ONCE oder der Fundación ONCE del Perro Guía.
  • Hunde in Ausbildung: Trainer und Ausbilder können ihr Zugangsrecht ausüben, indem sie ihren Status durch ein Dokument der offiziell anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen.

Weitere Informationen und Kundenservice

Wir bei Alsa möchten, dass Sie ein hervorragendes Reiseerlebnis genießen. Unser Personal an Bord bietet Ihnen alle Informationen und Hilfestellungen, die Sie benötigen, um sich einzurichten und völlig unbesorgt zu reisen.

Im Falle eines Zwischenfalls oder eines Evakuierungsprotokolls ist unser Personal geschult, Ihre Betreuung zu priorisieren und sicherzustellen, dass Sie und Ihr Assistenzhund während des gesamten Prozesses stets zusammenbleiben.

Bei weiteren Fragen zu Ihrer Reise mit einem Assistenzhund können Sie sich über die Website an unseren Kundenservice wenden oder unter (+34) 91 020 7007 (ohne Sondergebühr) / (+34) 902 42 22 42 (sondergebührenpflichtig) anrufen.