Alsa Rail - Bahnpersonal

Das Gesetz 38/2015 vom 29. September 2015 über den Schienensektor (Ley 38/2015, de 29 de septiembre, del Sector Ferroviario) legt in Art. 69.1 fest, dass das in der Bahnbranche tätige Personal über eine Qualifikation verfügen muss, auf Grund derer es Sicherheit und Effizienz bei der Ausübung seiner Tätigkeiten gewährleisten kann.

Diese gesetzliche Bestimmung wird derzeit durch den Erlass FOM/2872/2010 vom 5. November 2010 geregelt, der die Bedingungen für den Erhalt von Qualifikationen und Befähigungen festschreibt, die für sicherheitsrelevante Aufgaben des Schienenpersonals erforderlich sind, sowie das Ausbildungssystem für dieses Personal und die Bewertung der körperlichen und geistigen Tauglichkeit.

Mit dieser Ministerialverordnung sollen u. a. die Bedingungen, Anforderungen und Verfahren zum Erhalt von Fahrerlaubnissen sowie die erforderlichen Qualifikationen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im allgemeinen Schienenverkehrsnetz festgelegt werden.

Die Verordnung beschreibt folgende Berufsgruppen:

  • Fahrpersonal
  • Bahnhofspersonal
  • Infrastrukturpersonal
  • Zugbetriebspersonal
  • Wartungspersonal

Für jede Berufsgruppe ist der Umfang der Ausbildungsinhalte bezüglich der jeweiligen Aufgaben im Bahnbereich unterschiedlich. Alsa ist zur Vermittlung der meisten Ausbildungsinhalte berechtigt.

An dieser Stelle werden diese Inhalte für die einzelnen Berufsprofile erklärt:

Fahrpersonal

- Fahrerlaubnis für Schienenfahrzeuge

- Zertifikate nach Material- und Infrastrukturbereichen

Infrastrukturpersonal

- Bedienpersonal für Infrastrukturgeräte (OMI)

- Verkehrssicherheitsbeauftragter (PS)

- Vorarbeiter (ET)

Betriebspersonal

- Mitarbeiter für den Zugbetrieb (AOT)

- Rangierfahrzeugführer (OVM)

- Kabinenbegleiter (AdC)

- Leiter des Frachtbetriebs (ROC)

Wartungspersonal

- Leiter der Wartungskontrolle (RCM)