Einstieg, Ausstieg und Halt an Raststätten

Fahrgäste mit einer Behinderung werden vom Bordpersonal bei Folgendem unterstützt:

  • Verstauen des Gepäcks im Gepäckraum;
  • Verstauen persönlicher Gegenstände in den Ablagefächern.

Sie dürfen Mobilitätshilfen wie Gehstöcke oder Krücken an Bord mitführen. Sie müssen allerdings so verstaut werden, dass andere Fahrgäste weder gestört noch gefährdet werden.

Wenn Sie ein Ticket gebucht haben, um in Ihrem Rollstuhl im dafür vorgesehenen Bereich des Fahrgastraums zu reisen, wird das Bordpersonal.

  • prüfen, ob der Rollstuhl die Voraussetzungen für den Transport im Bus erfüllt;
  • Ihnen beim Ein– und Aussteigen über die Hebebühne helfen;
  • den Rollstuhl im Boden verankern bzw. die Verankerung lösen.
  • Falls Sie auf einen Sitzplatz im Bus wechseln möchten, muss dies im zu ihrem eigenen Schutz und zur Sicherheit des Bordpersonals aus eigener Kraft oder mit Hilfe einer Begleitperson erfolgen.

Wenn Sie ein Ticket gebucht haben, um Ihren Rollstuhl im Gepäckraum zu transportieren, wird das Bordpersonal

  • prüfen, ob Ihr Rollstuhl die Voraussetzungen für einen Transport im Gepäckraum erfüllt;
  • Ihren Rollstuhl sicher im Gepäckraum verstauen.
  • Zum Schutz sowohl des Fahrgastes als auch des Alsa-Personals muss der Fahrgast selbstständig oder mit Unterstützung einer Begleitperson in den Bus einsteigen.

Wenn Sie an einer Raststätte aussteigen möchten, wird das Bordpersonal

  • Ihnen beim Aus- und Einsteigen helfen und Ihnen Ihren Rollstuhl zur Verfügung stellen;
  • Sie darauf hinweisen, dass Sie rechtzeitig zum Bus zurückkehren müssen, damit keine Verzögerungen verursacht werden.