Transport von Mobilitätshilfen

Sie dürfen Mobilitätshilfen wie Gehstöcke oder Krücken an Bord mitführen. Sie müssen allerdings so verstaut werden, dass andere Fahrgäste weder gestört noch gefährdet werden. Das Bordpersonal hilft ihnen dabei, diese Mobilitätshilfen so sicher wie möglich zu verstauen.

Für Fahrgäste im Rollstuhl gelten die folgend beschriebenen Einschränkungen.

a) Wenn Sie mit Ihrem Rollstuhl an einem dafür vorgesehenen Platz reisen, gelten folgende Anforderungen für den Transport und die Befestigung des Rollstuhls:

  • Höchstmaße für die Nutzung der Hebebühne: 120cm lang x 70cm breit; Höchstgewicht einschließlich Fahrer: 300kg.
  • Für die Befestigung muss der Rollstuhl der Norm ISO 7176-19 entsprechen, was durch einen Aufkleber oder ein Dokument belegt werden muss.

Beispiel eines Aufklebers für einen Rollstuhl, der der Norm ISO 7176-19 entspricht

Beispiel für einen Aufkleber, der darauf hinweist, dass der Rollstuhl dieser Norm ISO NICHT entspricht

Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, muss der Rollstuhl im Gepäckraum transportiert werden.

b) Wird Ihr Rollstuhl im Gepäckraum transportiert, weil Sie lieber über die Fahrgasttür einsteigen oder weil Ihr Rollstuhl nicht am vorgesehenen Platz befestigt werden kann, gelten folgende Höchstmaße für den Rollstuhl:

  • Maximale Länge: 140 cm, maximale Breite: 65 cm Breite und 100 cm Höhe (ansonsten passt er ggf. nicht in den Gepäckraum).
  • Höchstgewicht: 100kg.

Hinweis: Das Bordpersonal fragt Sie, wie der Rollstuhl ordnungsgemäß im Gepäckraum verstaut werden kann.