Begleitpersonen sind erforderlich, wenn:
- – der Fahrgast Hilfe benötigt, um sich verständigen zu können.
- – er die Sicherheitshinweise des Bordpersonals nicht versteht.
- – er beim Essen, Trinken oder ins Aufsuchen der Bordtoilette Hilfe benötigt.
Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.