Fahrgäste können Mobilitätshilfen wie Stöcke oder Krücken an Bord mitnehmen, sofern sie andere Fahrgäste nicht behindern oder gefährden.

Auf Fernstrecken müssen:

  • Mobilitätshilfen bis zu einer Größe von 140x70x100 cm im Gepäckraum mitgeführt werden. Dieser Service ist kostenfrei.
  • Fahrgäste müssen ihre Mobilitätshilfen transportfähig verpacken und sich 15 Minuten vor Abfahrt am Busbahnhof einfinden.
  • Sollte dies nicht möglich sein, wird diese Mobilitätshilfe eingecheckt und mit einem späteren Bus nachgeliefert.
  • Auf den Plätzen für Rollstuhlfahrer dürfen nur zugelassene Rollstühle transportiert werden, die die Maße 120x70x109 cm nicht überschreiten.
  • Das maximal zulässige Gewicht einschließlich Rollstuhlfahrer hängt von der Traglast der Hebebühne ab (ca. 300 kg).