Erinnere dich daran:

  • Die Tickets selbst haben Rechnungsgültigkeit, da sie alle erforderlichen Daten und die geltende Mehrwertsteuer widerspiegeln.
  • Die Versicherungsbeträge können aufgrund ihrer besonderen Regelung und weil sie nicht mit der Mehrwertsteuer besteuert werden, nicht berücksichtigt und daher auf Ihrer Rechnung ausgewiesen werden.