Mitnahme von Fahrrädern, Surfbrettern oder Ski

Mit Alsa ist der Transport von Sportgeräten ganz einfach. Sie können diesen Service über unsere Website, die Alsa-App und an unseren Verkaufsstellen anfordern. Kosten: 20€ pro Strecke.

Bedingungen

  • Pro Ticket darf nur ein Sportgerät mitgeführt werden; max. 4 Geräte pro Bus.
  • Die Sportgeräte müssen ordnungsgemäß in einem Karton oder einer Transporthülle verpackt sein. Und aus Platzgründen empfehlen wir, das Vorderrad der Fahrräder zerlegt einzupacken.
  • Die Alsa-Verkaufsstellen verkaufen Transporthüllen für Fahrräder ab 12 €.
  • Diesen Zusatzservice müssen Sie direkt während des Kaufvorgangs auf der Website, über die App oder die Alsa-Hotline 902 422 242 buchen.
  • Nach dem Kauf der Fahrkarte können Sie diese Zusatzleistung nur noch über die Verkaufsstellen unter der Voraussetzung buchen, dass der Bus über die entsprechende Kapazität verfügt.
  • Dieser Service ist in Doppeldeckerbussen nicht verfügbar.

Hinzufügen von Sportgeräten über die Website:

1. Starten Sie den Kauf des Tickets.

2. Wählen Sie beim Schritt „Sitzplatz personalisieren“ unter „Ergänzen Sie Ihre Fahrkarte“ die Option „Sportgeräte“.

3. In der Kaufübersicht wird die Zusatzleistung als „Zusätzliche Leistung“ angezeigt.

Über die App

Alsa Plus-Kunden:

1. Wenn Sie den Kauf als Alsa Plus-Mitglied tätigen, gelangen Sie nach der Ticketauswahl zu „Zusätzliche Leistungen“.

2. Wählen Sie die Option „Sportgeräte“ und tippen Sie danach auf „WEITER“.

3. In der Einkaufsübersicht wird dies als „Zusätzliche Leistung“ aufgeführt.

Alle weiteren Kunden (die keine Alsa Plus-Kunden sind):

1. Beginnen Sie den Kaufvorgang. Nach der Ticketauswahl gelangen Sie zu „Fahrgast, der die Buchung vornimmt“.

2. Sobald Sie Ihre Daten eingegeben haben, tippen Sie auf „WEITER“.

3. In der Einkaufsübersicht wird dies als „Zusätzliche Leistung“ aufgeführt.

Verbot von Elektrorollern

  • Ab dem 10. Januar 2024 ist der Zutritt zum Bus mit Elektrorollern auf allen Alsa-Linien verboten.
  • Dieses Verbot gilt nicht nur für Elektroroller, sondern auch für alle anderen mit Batterien ausgestatteten Mobilitätsgeräte.
  • Ausgenommen vom Fahrverbot sind Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Die Maßnahme wird ergriffen, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten.

Weiteres Sondergepäck

Für Sport- und/oder Freizeitgeräte, die mit den vorhergehend beschriebenen Geräten vergleichbar oder ihnen ähnlich sind und die auf Grund ihrer Größe im Gepäckraum des Busses verstaut werden müssen, gelten dieselben Tarife und Bedingungen. Die Geräte müssen reisefertig verpackt sein und dürfen keinerlei Schäden an anderen Gepäckstücken oder Paketen verursachen. Hierzu müssen entsprechende Transportkisten oder -taschen verwendet werden.

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