In dem für die Personenbeförderung vorgesehenen Bereich darf alles mitgeführt werden, was als Handgepäck gilt, keine Gefahrgut darstellt und die Abmessungen oder Gewichtsgrenzen der über den Sitzen befindlichen Gepäckablage nicht überschreitet. Aus Sicherheitsgründen sollte im Gang kein Gepäck abgestellt werden.

Nicht alle Busse sind in Bezug auf die Abmessungen des Ablagefachs genau gleich, daher wird es letztendlich der Fahrer sein, der aus Gründen der Qualität und Sicherheit der Fahrt akzeptiert, ob das Gepäck in dem abgelegt werden kann oder nicht Kabine des Busses.

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