Zum Fahrtantritt hat der Reisende entweder die Originaldokumente oder eine notariell beglaubigte Kopie dieser Dokumente mit sich zu führen. Einfache Fotokopien amtlich ausgestellter Dokumente werden nicht akzeptiert.

Innerspanische Strecken

Bei Strecken mit Abfahrts- und Zielort innerhalb Spaniens müssen Fahrgäste lediglich den Buchungscode mit sich führen. Bestimmte Dokumente müssen nur in folgenden Fällen vorgelegt werden:

  • Wenn Sie ein Ticket mit Sondertarif (z. B. „Jugendtarif“ oder Seniorentarif „Über 60 Jahre“) erworben haben, müssen Sie anhand Ihres Personalausweises Ihre Berechtigung für diesen Tarif nachweisen.
  • Wenn es sich um Ticket mit Rabatt für andere Gruppen handelt (Kinderreiche Familie, Personen mit Behinderung, Angehörige der Streitkräfte, Arbeitslose...), ist neben dem Personalausweis ein gültiges Dokument vorzulegen, anhand dessen die Berechtigung für diesen Tarif nachgewiesen werden kann.
  • Reisen Sie mit Kindern unter 12 Jahren, die einen Rabatt von 30 % auf den Ticketpreis erhalten, oder mit Kindern unter 3 Jahren, die kostenlos mitfahren, muss die jeweilige Berechtigung anhand der entsprechenden Dokumente nachgewiesen werden.
  • Alleinreisende Kinder: Alleinreisende Kinder unter 12 Jahren müssen ihr Ticket und je nach Fall folgende Dokumente mit sich führen:
    • Inanspruchnahme der Kinderbetreuung: Ausweisdokument des Kindes (Personalausweis, Stammbuch...) und das Duplikat des von einem Erwachsenen unterzeichneten und von ALSA abgestempelten Antragsformulars für die Kinderbetreuung.
    • Reiseerlaubnis für unbegleitete Minderjährige: Duplikat der vom Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten und von ALSA abgestempelten Erlaubnis.
  • Wenn Sie mit Ihrem Haustier oder einem Assistenzhund reisen, müssen Sie die entsprechenden Dokumente für das Tier mit sich führen.

Internationale Strecken

Auf Fahrten in das europäische Ausland bzw. vom europäischen Ausland nach Spanien müssen Reisende folgende Unterlagen mit sich führen:

  • Staatsangehörige von EU-Ländern müssen sich durch ein Ausweisdokument ihres jeweiligen Landes ausweisen können. Bei Fahrten mit Ziel außerhalb der EU müssen sie einen Reisepass, ggf. ein gültiges Visum und sämtliche Dokumente mit sich führen, die das Zielland verlangt.
  • Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern müssen einen Reisepass, ggf. ein gültiges Visum oder sämtliche Dokumente mit sich führen, die das Zielland verlangt.

Auf Strecken mit Abfahrtsort/Zielort Marokko muss das ausgedruckte Ticket vorgelegt werden.

Obwohl beim Einstieg in den Bus die jeweiligen Dokumente ggf. vorgelegt werden müssen, liegt es in der Verantwortung des Reisenden, die für die Fahrt durch das Herkunfts- und das Zielland sowie durch die jeweiligen Transitländer erforderlichen Dokumente mit sich zu führen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen möchten.

Wenn Sie nicht finden, wonach Sie suchen, kontaktieren Sie uns (auf Spanisch)