Begleitpersonen sind erforderlich, wenn:

  • Der Fahrgast Hilfe benötigt, um sich verständigen zu können.
  • Er die Sicherheitshinweise des Bordpersonals nicht versteht.
  • Er beim Essen, Trinken oder ins Aufsuchen der Bordtoilette Hilfe benötigt.

Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.