Grundsätzlich müssen Kinder unter 14 Jahren auf innerspanischen Strecken immer von einem für sie zuständigen Erwachsenen begleitet werden. Auf internationalen Strecken dürfen Fahrgäste unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen

Kinder im Alter von 4 bis 14 Jahren auf innerspanischen Strecken können ausnahmsweise alleine reisen, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

  • Kinderbetreuung, dieser Dienst ist derzeit nicht verfügbar.
  • Reiseerlaubnis für unbegleitete Minderjährige, verfügbar für alle Strecken und Busse: Wenn das Kind nicht von einem Erwachsenen begleitet wird, kann es ausnahmsweise allein reisen, wenn ein Erziehungsberechtigter/Erwachsener eine Erlaubnis ausstellt, die von ihm unterzeichnet wird und von Alsa abgestempelt werden muss.
    Bedingungen:
    • Das Kind reist unter der alleinigen Verantwortung der Person, die das Dokument ausstellt.
    • Das Servicepersonal ist nicht für die Betreuung des Kindes während der Fahrt oder an Zwischenstopps zuständig.
    • Wenn eine Erlaubnis ausgestellt wird, sollte das Kind während der Fahrt nicht umsteigen müssen und vor 22 Uhr am Zielort ankommen.
    • Sie können das Formular hier herunterladen.
    • Beim Einsteigen muss der verantwortliche Erwachsene den Minderjährigen begleiten, der zusammen mit dem Ticket das von seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete und von Alsa bestätigte Autorisierungsdokument mit sich führen muss.
    • Bei Fragen zur Reiseerlaubnis für unbegleitete Kinder wenden Sie sich an Alsa, Tel. (+34) 91 020 7007.

Sowohl für den Babysitting-Service als auch für die Autorisierung muss das Dokument ausgefüllt und vom Elternteil oder Erziehungsberechtigten mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt unterzeichnet an die E-Mail-Adresse autoracionmenores@alsa.es gesendet werden, von wo aus Sie eine Bestätigung von unserem erhalten Kundendienst.

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