Fahrgäste können Mobilitätshilfen wie Stöcke oder Krücken an Bord mitnehmen, sofern sie andere Fahrgäste nicht behindern oder gefährden.
Auf Fernstrecken müssen:
- Mobilitätshilfen bis zu einer Größe von 140x70x100 cm im Gepäckraum mitgeführt werden. Dieser Service ist kostenfrei.
- Fahrgäste müssen ihre Mobilitätshilfen transportfähig verpacken und sich 15 Minuten vor Abfahrt am Busbahnhof einfinden.
- Sollte dies nicht möglich sein, wird diese Mobilitätshilfe eingecheckt und mit einem späteren Bus nachgeliefert.
- Auf den Plätzen für Rollstuhlfahrer dürfen nur zugelassene Rollstühle transportiert werden, die die Maße 120x70x109 cm nicht überschreiten.
- Das maximal zulässige Gewicht einschließlich Rollstuhlfahrer hängt von der Traglast der Hebebühne ab (ca. 300 kg).