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    Condiciones Generales de Contratación del Programa Alsa Plus

    Das von Alsa Grupo, S.L.U. (im Folgenden „AG“) verwaltete Treueprogramm Alsa Plus (im Folgenden das „Programm“ oder „Alsa Plus“) hat zum Ziel, die Treue der Alsa-Kunden zu belohnen, die durch ihren Beitritt zum Programm den Status eines „Alsa Plus Kunden“ erwerben.

    Der Status als Alsa Plus Kunde ist persönlich und nicht übertragbar.

    Für die Zwecke des Programms Alsa Plus gelten als Alsa die Unternehmen der ALSA-Gruppe, die dieses Kennzeichen in ihren Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße verwenden, ausgenommen sind städtische Personenbeförderungsdienste.

    GEGENSTAND DES ALSA PLUS PROGRAMMS

    Das Alsa Plus Programm gewährt dem Inhaber des Alsa Plus Kontos Vorteile und ein Guthaben, sofern dieser Inhaber einer der Reisenden bei diesem Kauf ist.

    Der Inhaber des Alsa Plus Kontos muss die für jedes angebotene Produkt und jeden Rabatt geltenden Bedingungen bezüglich des Erhalts von Guthaben, die auf alsa.es, alsa.com und in der mobilen Anwendung von Alsa (im Folgenden die „App“) veröffentlicht sind, einsehen.

    Ebenso gewährt der Status als Alsa Plus Kunde die Möglichkeit, von bestimmten exklusiven Rabatten zu profitieren, die von den Alsa Plus angeschlossenen Einrichtungen angeboten werden, oder von anderen zusätzlichen Vorteilen dritter Unternehmen, die mit dem Programm assoziiert sind (im Folgenden „Partner“).

    Der Status als Alsa Plus Kunde setzt die ausdrückliche Genehmigung für den Empfang von Informationen über Alsa Plus, Neuheiten, Dienstleistungen und/oder Promotionen von Alsa über jedes Mittel voraus, einschließlich E-Mail, SMS, WhatsApp, Push-Benachrichtigung, Web-Benachrichtigung, soziale Netzwerke, telefonisch oder über andere Kanäle. Wenn der Kunde keine kommerziellen Mitteilungen erhalten möchte, kann er sich von diesen abmelden, indem er sein Alsa Plus Profil ändert, das auf der Website alsa.es / alsa.com zugänglich ist.

    I. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN DES PROGRAMMS

    Alsa behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zu ändern, wenn gültige und objektive Gründe dafür vorliegen, wie zum Beispiel:

    a) Änderungen der anwendbaren Gesetzgebung, die das Programm betreffen. b) Signifikante Veränderungen der Marktbedingungen im Personenverkehr. c) Operative oder technologische Verbesserungen im Management des Programms. d) Die Notwendigkeit, das Programm an neue Geschäftspraktiken anzupassen oder Betrug zu verhindern.

    Jede Änderung der Allgemeinen Bedingungen des Programms wird den Alsa Plus Kunden mindestens einen (1) Monat vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Diese Mitteilung sowie das Datum, ab dem sie wirksam wird, erfolgen über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und durch einen hervorgehobenen Hinweis auf der Website und in der App.

    Der Kunde, der mit den neuen Allgemeinen Bedingungen nicht einverstanden ist, kann die Abmeldung vom Programm ohne jegliche Strafe beantragen und verfügt über eine Frist von einem (1) Monat ab dem Datum der Benachrichtigung, um das gesamte angesammelte Guthaben einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist, ohne dass der Kunde seinen Wunsch zur Abmeldung mitgeteilt hat, wird davon ausgegangen, dass er die neuen Bedingungen akzeptiert.

    II. BEITRITTS- UND ABMELDEBEDINGUNGEN

    Am Treueprogramm Alsa Plus kann jede natürliche Person über 18 Jahren teilnehmen (im Folgenden der „Kunde“).

    Der Beitritt zu Alsa Plus ist völlig kostenlos und impliziert die Kenntnis und Akzeptanz der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen.

    Um den Status als Alsa Plus Kunde zu erwerben, muss das zu diesem Zweck auf den Websites alsa.es und alsa.com und in der App oder anderen Anmeldekanälen, die Alsa jederzeit zur Verfügung stellen könnte, eingerichtete Antragsformular ausgefüllt werden.

    Mit dem Beitritt zum Programm Alsa Plus verpflichten Sie sich, dass die im Registrierungsformular bereitgestellten Informationen jederzeit wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig sind. Andernfalls kann AG mit sofortiger Wirkung Ihr Guthabenkonto sperren oder kündigen und Ihnen den gegenwärtigen und zukünftigen Zugang zum Programm durch Annullierung Ihres Beitritts verweigern.

    Um sich als Alsa Plus Kunde zu identifizieren, Ihr Konto verwalten zu können und Zugang zum Kauf von Tickets in einem der eigenen Verkaufskanäle von Alsa oder den dafür vorgesehenen Kanälen zu erhalten, werden Ihr Ausweisdokument (Reisepass, NIE) oder Ihre E-Mail-Adresse und das Passwort benötigt.

    Der Alsa Plus Kunde kann seine Abmeldung vom Programm jederzeit und kostenlos beantragen. Der Abmeldeantrag kann per E-Mail an asesoria@alsa.es bearbeitet werden.

    Alternativ kann die Abmeldung schriftlich an Alsa Plus gerichtet werden: Dpto. Marketing, C/ Josefa Valcárcel, 20, 28027 Madrid, unter klarer Angabe des Wunsches zur Abmeldung.

    AG behält sich das Recht vor, das Konto, sein Guthaben zu kündigen und den Status als Alsa Plus Kunde demjenigen zu entziehen, der gegen die in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Regeln verstößt oder die Tickets oder Dienstleistungen von Alsa betrügerisch genutzt hat.

    III. TREUESTUFEN UND VORTEILE VON PARTNERUNTERNEHMEN (PARTNER)

    Das Programm Alsa Plus ist in verschiedene Treuestufen strukturiert, deren Zugangs- und Erhaltungskriterien sowie die jedem zugeordneten Vorteile im Anhang I der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen detailliert beschrieben sind und permanent zur Einsichtnahme auf der Website und in der App von Alsa zugänglich sind.

    Um seinen Kunden größere Vorteile zu bieten, kann das Alsa Plus Programm Vorteile, Rabatte oder Dienstleistungen beinhalten, die von den Partnern angeboten werden. Die spezifischen Bedingungen, die Identität der Partner und die geltenden Vorteile werden zur Einsichtnahme auf der Website und in der App von Alsa verfügbar sein.

    AG behält sich das Recht vor, die Kriterien für den Zugang zu den Stufen und ihre Vorteile zu ändern sowie die Vereinbarungen mit ihren Partnern, die alle in Anhang I definiert sind, zu erweitern, zu ändern oder zu beenden, sofern objektive Gründe dafür vorliegen, wie z.B. die Beendigung von Handelsvereinbarungen, die Umstrukturierung des Dienstleistungsangebots oder die Anpassung an neue Treuestrategien des Marktes.

    1. Wesentliche Änderungen des Anhangs I: Als wesentliche Änderung gilt jede Änderung, die: a) Die Zugangs- oder Erhaltungskriterien einer Stufe signifikant verschärft. B) Wesentliche Vorteile reduziert oder eliminiert, die mit der Stufe verbunden sind, in der sich der Kunde befindet.

    Jede wesentliche Änderung wird mindestens einen (1) Monat vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Im Falle der Nichtübereinstimmung kann sich der Kunde zu den in der Klausel zur Änderung der Allgemeinen Bedingungen des Programms vorgesehenen Bedingungen vom Programm abmelden. Diese Änderung berührt nicht die bereits vom Kunden erworbenen Rechte an laufenden Verkäufen oder Einlösungen.

    2. Nicht wesentliche Änderungen des Anhangs I: Die folgenden Änderungen gelten nicht als wesentliche Änderung und lösen daher nicht das Vorankündigungsverfahren aus:

    a) Die Verbesserung der Vorteile oder die Flexibilisierung der Zugangskriterien zu den Stufen. b) Der Eintritt, Austritt oder die Änderung der Bedingungen der mit dem Programm assoziierten Partner, angesichts des dynamischen Charakters des Netzwerks von Mitarbeitern. Diese Änderungen werden über die üblichen Kanäle des Programms kommuniziert und begründen keinen Anspruch auf Entschädigung, unbeschadet der bereits vom Kunden erworbenen Rechte an laufenden Vorteilen oder Einlösungen. c) Technische Anpassungen oder Klarstellungen in der Formulierung der Bedingungen von Anhang I, die die Pflichten und Rechte der Parteien nicht ändern.

    AG wird diese nicht wesentlichen Änderungen über die üblichen Kanäle des Programms (Web, App oder E-Mail) kommunizieren.

    IV. KÜNDIGUNG DES PROGRAMMS

    AG behält sich das Recht vor, das Treueprogramm Alsa Plus jederzeit unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von einem (1) Monat gegenüber den Kunden zu beenden, ohne dass daraus eine Haftung für Schäden abgeleitet werden kann, die die Kündigung diesen verursachen könnte.

    Während dieser Vorankündigungsfrist können die Kunden das angesammelte Guthaben einlösen, ohne dass neues Guthaben für Käufe generiert werden kann, die nach dem Datum der Benachrichtigung über die Kündigung getätigt wurden. Nach Ablauf der Frist, ohne dass das Guthaben eingelöst wurde, verfällt dieses wirkungslos, ohne dass eine Haftung für AG abgeleitet werden kann.

    Ebenso kann das Programm Alsa Plus ohne Vorankündigung und ohne jegliche Haftung gekündigt werden, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt Umstände höherer Gewalt oder gesetzliche Auflagen eintreten, die seine Fortführung verhindern.

    V. DATENSCHUTZ

    Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Treueprogramms Alsa Plus verarbeiten.

    Verantwortlicher für die Verarbeitung. ALSA GRUPO, S.L.U., mit der Steuernummer (CIF) B-82059478 und Sitz in Calle Josefa Valcárcel, 20, 28027, Madrid, ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die Sie uns bei Beitritt zum Programm Alsa Plus zur Verfügung stellen. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter dpo@alsa.es kontaktieren.

    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke, die jeweils auf ihrer entsprechenden Rechtsgrundlage beruhen:

    A) Notwendige Zwecke für das Management des Programms (Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung - Artikel 6.1.b DSGVO):

    • Verwaltung Ihrer Anmeldung, Aufrechterhaltung und Abmeldung im Programm Alsa Plus.
    • Verwaltung Ihres Kontos, einschließlich der Ansammlung und Einlösung von Guthaben.
    • Kommunikation mit Ihnen, um Sie über operative Aspekte Ihres Kontos zu informieren (z.B. Stufenänderungen, Verfall von Guthaben, Änderungen der Bedingungen, Nichteinhaltung von Bedingungen und/oder missbräuchliche Nutzungen usw.).

    B) Zwecke basierend auf unserem berechtigten Interesse (Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse - Artikel 6.1.f DSGVO):

    • Zusendung, über jedes Mittel (E-Mail, SMS, Push-Benachrichtigungen usw.), von kommerziellen Mitteilungen über Produkte, Dienstleistungen, Neuheiten und Promotionen von Alsa, die den von Ihnen vertraglich vereinbarten ähnlich sind oder für die Sie Interesse gezeigt haben. Sie können dieser Verarbeitung jederzeit einfach und kostenlos über Ihr Benutzerprofil oder über den in jeder Mitteilung aktivierten Link widersprechen.
    • Durchführung von statistischen Analysen und Meinungsumfragen zur Verbesserung unserer Dienstleistungen.
    • Analyse Ihrer Kauf- und Reisegewohnheiten, um Ihre Erfahrung zu personalisieren, Ihnen Empfehlungen von Interesse zu geben und Ihnen an Ihr Profil angepasste Vorteile und Promotionen anzubieten.
    • Betrugsprävention

    C) Zwecke, die Ihre ausdrückliche Einwilligung erfordern (Rechtsgrundlage: Einwilligung - Artikel 6.1.a DSGVO): Nur wenn Sie uns Ihre Einwilligung durch Ankreuzen der entsprechenden Kästchen im Anmeldeformular geben, verarbeiten wir Ihre Daten für:

    • Kommerzielle Mitteilungen Dritter: Zusendung, über jedes Mittel, von Informationen und Promotionen der Alsa Plus angeschlossenen Einrichtungen und Unternehmen aus den Sektoren Freizeit, Transport, Gastgewerbe, Bildung, Telekommunikation, Mode, Einzelhandel und Versicherungen. Sie können die aktualisierte Liste der Partner auf alsa.es einsehen.
    • Datenübermittlung an Dritte: Übermittlung Ihrer Identifikations- und Kontaktdaten an die mit Alsa Plus assoziierten Partner, damit diese Ihnen direkt ihre eigenen Angebote und Promotionen zusenden können.

    Die Einwilligung für diese Zwecke ist freiwillig und die Weigerung, sie zu erteilen, verhindert nicht Ihre Teilnahme am Programm Alsa Plus. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über Ihr Benutzerprofil oder durch Senden einer E-Mail an asesoria@alsa.es widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der vorherigen Verarbeitung beeinträchtigt.

    Datenkategorien und Aufbewahrungsfrist. Wir verarbeiten die Identifikations- und Kontaktdaten, die Sie uns zur Verfügung stellen, sowie die aus Ihrer Aktivität im Programm abgeleiteten Daten (Käufe, Einlösungen usw.). Die im Formular mit einem Sternchen gekennzeichneten Daten sind obligatorisch, um Ihre Teilnahme zu verwalten. Ihre Daten werden aufbewahrt, solange Sie Ihren Status als Alsa Plus Kunde behalten, und nach Beendigung der Beziehung während der gesetzlichen Verjährungsfristen gesperrt aufbewahrt, um möglichen Verantwortlichkeiten nachzukommen.

    Empfänger der Daten. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer bei gesetzlicher Verpflichtung. Nur wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung für den Zweck der "Datenübermittlung an Dritte" erteilt haben, werden wir Ihre Daten an die assoziierten Unternehmen übermitteln. Darüber hinaus können für die Erbringung der Dienstleistung Lieferanten, die als Auftragsverarbeiter fungieren, Zugang zu Ihren Daten haben, mit denen wir den entsprechenden Vertrag gemäß Artikel 28 der DSGVO formalisiert haben.

    Ausübung von Rechten und Reklamationen. Sie können Ihre Einwilligung widerrufen und Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch ausüben, indem Sie einen Antrag per Post an ALSA GRUPO, SLU, Calle Josefa Valcárcel, 20, 28027, Madrid, oder per E-Mail an asesoria@alsa.es senden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten (dpo@alsa.es) wenden oder eine Beschwerde bei der Spanischen Datenschutzagentur (www.aepd.es) einreichen.

    VI. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND INKRAFTTRETEN

    Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen werden in Übereinstimmung mit der spanischen Gesetzgebung angewendet und ausgelegt. Für alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben könnten, vereinbaren die Parteien unter ausdrücklichem Verzicht auf den ihnen möglicherweise zustehenden Gerichtsstand ihre Unterwerfung unter die Gerichte und Tribunale des Wohnsitzes des Kunden.

    Der Alsa Plus Kunde erklärt, dass alle im Beitrittsformular angegebenen Daten wahr sind, dass er die Bedingungen dieses Treueprogramms kennt und akzeptiert und dass er durch das Akzeptieren des entsprechenden Kästchens im Anmeldeformular der Web/App seinen freiwilligen Beitritt zu diesen erklärt, wobei der erste Kauf eines Alsa-Tickets eine ausdrückliche Erklärung der vollständigen Kenntnis und Akzeptanz dieser Bedingungen darstellt. Ebenso erkennt er an, die vorliegenden Bedingungen im Akt der Anmeldung akzeptiert zu haben.

    Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelten ab dem 3. März 2026.

    VII. VERTRAGSUNTERLAGEN UND ANHÄNGE

    Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden zusammen mit dem Dokument namens „Anhang I: Betriebsordnung und Vorteile des Programms Alsa Plus“, das gleichzeitig beigefügt ist, einen integralen und untrennbaren Bestandteil des Beitrittsvertrags zum Treueprogramm Alsa Plus und stellen in jeder Hinsicht eine vertragliche Einheit dar.

    Anhang I detailliert und entwickelt die operativen Aspekte des Programms, einschließlich unter anderem der Kriterien für den Erhalt und die Einlösung von Guthaben, der Struktur der Treuestufen, der jedem Niveau zugeordneten Vorteile und Nutzen sowie der besonderen Bedingungen der Promotionen und Vereinbarungen mit Partnern, die jeweils in Kraft sind.

    Der Kunde erklärt, sowohl die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen als auch den Anhang I vor seinem Beitritt zum Programm erhalten, gelesen und verstanden zu haben und seine volle Übereinstimmung mit dem Inhalt beider Dokumente durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im Anmeldeformular zu bekunden. Die Akzeptanz dieser Dokumentation ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Teilnahme am Programm Alsa Plus.

    Die aktualisierte Version von Anhang I wird permanent zur Einsichtnahme im entsprechenden Bereich der Website (alsa.es und alsa.com) und in der App zugänglich sein. Jede wesentliche Änderung seines Inhalts wird dem Kunden gemäß dem Verfahren und den Fristen mitgeteilt, die in der Klausel zur Änderung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen festgelegt sind.

    ANHANG I. BETRIEBSORDNUNG UND VORTEILE DES PROGRAMMS ALSA PLUS

    ERHALT VON GUTHABEN

    1. Allgemeine Bedingungen für die Ansammlung:

    Der Erhalt von Guthaben durch den Alsa Plus Kunden ist an den Kauf von Alsa-Tickets gebunden, wobei er sich ordnungsgemäß als Alsa Plus Kunde ausweisen muss. Dieser Kauf kann in den eigenen Verkaufsstellen von Alsa, auf der Website alsa.es und alsa.com, in der App, im telefonischen Dienst oder in den von AG autorisierten Kanälen erfolgen.

    2. Kriterien für die Zuweisung von Guthaben:

    Das Guthaben wird gemäß der jeweils geltenden Punkte-Euro-Äquivalenz zugewiesen. AG behält sich das Recht vor, das jeweils für den Kauf von Alsa-Tickets zu erhaltende Guthaben zu ändern. Die Informationen über diese Kriterien, ordnungsgemäß aktualisiert, werden für den Kunden über die mobile Anwendung von Alsa sowie auf den Websites alsa.es und alsa.com zugänglich gehalten.

    Der Erhalt von Guthaben ist persönlich, da sich der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs als Alsa Plus Kunde identifizieren muss, um das Guthaben, das diesem Kauf entspricht, hinzufügen zu können. Darüber hinaus muss, damit das Guthaben eines Kaufs verbucht wird, mindestens einer der Reisenden mit dem Inhaber des Alsa Plus Kontos übereinstimmen, der den Kauf tätigt.

    3. Prozess der Kontoverbuchung:

    Die Verbuchung des Guthabens erfolgt innerhalb von 24-48 Stunden nach dem im Ticket angegebenen Reisedatum. AG haftet nicht für Verzögerungen, die bei der Verbuchung von Operationen auftreten können, wenn Ursachen außerhalb des Willens von AG die automatische Erfassung der Operationen unmöglich machen. AG behält sich das Recht vor, irrtümlich auf die Konten der Kunden geladenes Guthaben zu stornieren. Die automatische Verbuchung des Guthabens bleibt nur garantiert, wenn der Status des Inhabers und Reisenden beim Kauf bei Alsa ordnungsgemäß nachgewiesen und registriert wurde.

    4. Reklamation von nicht verbuchtem Guthaben:

    Das Recht, die Verbuchung von Guthaben zu beantragen, das nicht im Konto des Kunden registriert wurde, muss innerhalb einer Frist von (1) einem Monat ab dem Tag nach der durchgeführten Reise und gemäß den Bestimmungen im entsprechenden Abschnitt auf alsa.es ausgeübt werden.

    5. Auswirkungen der Stornierung von Tickets:

    Im Falle der Stornierung von Tickets geht das Recht auf Erhalt jeglichen Guthabens für das stornierte Ticket verloren.

    I. TREUESTUFEN

    1. Struktur der Stufen:

    Die Stufen des Programms Alsa Plus sind: Klassik (Clásica), Silber (Plata) und Gold (Oro). Jede Stufe hat eine Reihe von Vorteilen und Nutzen verbunden, die das Kundenerlebnis verbessern.

    2. Zugangs- und Erhaltungskriterien:

    Als Ecokilometer (oder Ecokm) werden diejenigen Punkte bezeichnet, die den Zugang zu den verschiedenen Stufen des Alsa Plus Programms ermöglichen.

    Durch den Kauf von ALSA-Tickets werden Ecokilometer gutgeschrieben.

    Die Ecokilometer, die für jede der drei Stufen erhalten werden müssen, sind folgende:

    • Klassik: 0 - 1999 Ecokilometer.
    • Silber: 2000 – 7999 Ecokilometer.
    • Gold: 8000 oder mehr Ecokilometer.

    Die Menge an Ecokilometern, die bei jeder Operation gutgeschrieben wird, entspricht den vom Kunden auf der Strecke, auf die sich das Ticket bezieht, tatsächlich zurückgelegten Kilometern, gemäß den Informationen, die Alsa für diese Strecke zur Verfügung stehen.

    Das Verhältnis zurückgelegter Kilometer – Ecokilometer wird von Alsa definiert und auf der Website (alsa.es und alsa.com) und den Informationskanälen von Alsa aktualisiert und informiert.

    Zusätzliche Ecokilometer können auch im Rahmen von Sonder- oder Werbekampagnen erhalten werden.

    Für den Erhalt von Ecokilometern ist es eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung, Alsa Plus Kunde zu sein und sich als solcher beim Kauf des Tickets zu identifizieren. Als allgemeine Regel werden die Ecokilometer dem Inhaber des Alsa Plus Kontos gewährt, mit dem der Kauf des Tickets getätigt wurde.

    Die Ecokilometer werden innerhalb von 24/48 Stunden im Konto des Kunden verfügbar sein, sobald die Reise durchgeführt wurde. AG haftet nicht für Verzögerungen, die bei der Verbuchung von Operationen auftreten können, wenn Ursachen außerhalb des Willens von AG die automatische Erfassung der Operationen unmöglich machen.

    AG behält sich das Recht vor, irrtümlich auf die Konten der Kunden geladenes Guthaben zu stornieren. Die automatische Verbuchung von Ecokilometern bleibt nur garantiert, wenn der Status des Inhabers und Reisenden beim Kauf bei Alsa ordnungsgemäß nachgewiesen und registriert wurde.

    Der Zugang zu den verschiedenen Alsa Plus Stufen hängt von der Anzahl der Ecokilometer ab, die der Alsa Plus Kunde innerhalb des Zeitraums vom 1. März eines jeden Jahres bis zum 28./29. Februar des folgenden Jahres erhalten hat.

    Die geltenden Bedingungen für den Erhalt von berechtigten Ecokilometern zum Aufstieg in eine Stufe müssen jederzeit im entsprechenden Bereich auf der Website (alsa.es und alsa.com) eingesehen werden.

    Wenn der Kunde vor Ende des entsprechenden Jahreszeitraums die Ecokilometer der nächsten Stufe erreicht, erfolgt der Wechsel in diese Stufe sofort.

    In den übrigen Fällen wird am 28./29. Februar eines jeden Jahres die Aktualisierung der Alsa Plus Stufe aller Programmkunden durchgeführt, wobei die vom Kunden bis zu diesem Datum erhaltenen Ecokilometer gezählt werden. Wenn die Bedingungen für einen Stufenwechsel erfüllt sind, treten die mit der unmittelbar vorherigen Alsa Plus Stufe des Kunden verbundenen Vorteile außer Kraft, und die mit der neuen Stufe verbundenen Vorteile beginnen ab diesem Datum.

    Die anfängliche Zuweisung der Alsa Plus Stufen erfolgt unter Berücksichtigung der Kilometer für Reisen, die vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026 durchgeführt wurden. Die erste Überprüfung findet am 1. März 2027 statt und es werden die vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027 angesammelten Ecokilometer gezählt.

    Das Recht, die Verbuchung von Ecokilometern zu beantragen, die nicht im Konto des Kunden registriert wurden, muss innerhalb einer Frist von (1) einem Monat ab dem Tag nach der durchgeführten Reise und gemäß den Bestimmungen im entsprechenden Abschnitt auf alsa.es ausgeübt werden.

    3. Mit jeder Stufe verbundene Vorteile

    Die Stufen bringen folgende Vorteile mit sich:

    Klassik:

    • Kostenlose Verwaltungsgebühren
    • Personalisierung der Website
    • Schnellkauf
    • Ansammlung von Extra-Guthaben
    • Rabattgutschein für Geburtstag und Jahrestag

    Silber:

    • Kostenlose Verwaltungsgebühren
    • Kostenlose Umbuchungen und Stornierungen bei bestimmter Vorankündigung
    • Sitzplatzwahl mit besseren Bedingungen
    • Personalisierung der Website
    • Schnellkauf
    • Ansammlung von Extra-Guthaben
    • Rabattgutschein für Geburtstag und Jahrestag

    Gold:

    • Kostenlose Verwaltungsgebühren
    • Kostenlose Umbuchungen und Stornierungen bei bestimmter Vorankündigung
    • Sitzplatzwahl mit besseren Bedingungen
    • Personalisierung der Website
    • Schnellkauf
    • Personalisierte Betreuung
    • Ansammlung von Extra-Guthaben
    • Rabattgutschein für Geburtstag und Jahrestag

    II. VORTEILE VON PARTNERUNTERNEHMEN (PARTNER)

    Um seinen Kunden größere Vorteile zu bieten, kann das Alsa Plus Programm Vorteile, Rabatte oder Dienstleistungen beinhalten, die von dritten Unternehmen angeboten werden, mit denen AG Handelsvereinbarungen unterhält (im Folgenden "Partner").

    Der Kunde kann jederzeit die aktualisierte Liste der geltenden Partner sowie die Details der Vorteile und spezifischen Bedingungen eines jeden im Abschnitt "Alsa Plus" der Website (alsa.es und alsa.com) und in der offiziellen App von Alsa einsehen.

    Gemäß den Bestimmungen in der Klausel über "TREUESTUFEN UND VORTEILE VON PARTNERUNTERNEHMEN (PARTNER)" der Allgemeinen Vertragsbedingungen gilt der Eintritt, Austritt oder die Änderung der Bedingungen der mit dem Programm assoziierten Partner als nicht wesentliche Änderung, unbeschadet der bereits vom Kunden erworbenen Rechte an laufenden Vorteilen oder Einlösungen.

    III. EINLÖSUNG DES GUTHABENS

    Die Einlösung von Guthaben findet ausschließlich im Rahmen des Programms Alsa Plus statt.

    Der Kunde kann das Guthaben als Zahlungsmittel für den Preis des Alsa-Tickets und gegebenenfalls für diejenigen zusätzlichen Dienstleistungen verwenden, die AG als relevant erachtet und die auf alsa.es definiert sind, indem er das verfügbare Guthaben gegen seinen Gegenwert in Euro auf der Website alsa.es, alsa.com, App und anderen alternativen Kanälen von Alsa einlöst.

    Alsa behält sich vor, ein Mindestguthaben festzulegen, das erforderlich ist, damit die Einlösung durchgeführt werden kann, gemäß der jeweils geltenden Einlöseäquivalenz.

    Zusätzlich, wenn das zum Zeitpunkt aktive Partnerprogramm dies erlaubt, kann es gegen andere Dienstleistungen eingetauscht werden, die von den Partnern angeboten werden.

    AG wird vom Konto des Inhabers das Guthaben abziehen, das dem angeforderten Kauf zum Zeitpunkt des Eingangs des Einlöseantrags entspricht.

    IV. VERFALL DES GUTHABENS

    Das Alsa Plus Guthaben hat eine Verfallsfrist von 18 Monaten ab seinem Verbuchungsdatum, mit Ausnahme möglicher Promotionen, die über eine andere und spezifische Verfallsfrist in jeder Promotion verfügen können. Nach Ablauf dieser Frist wird es vom Konto des Kunden abgezogen, ohne Möglichkeit der Neuzuweisung oder Einlösung.

    V. ABFRAGE VON GUTHABEN UND BEWEGUNGEN

    Der Alsa Plus Kunde kann das Guthaben und die Bewegungen seines Kontos in der mobilen Anwendung von Alsa sowie auf den Websites alsa.es und alsa.com abfragen.

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