1. HAFTUNG
Die Haftung übernimmt das Transportunternehmen, das den Fahrdienst letztendlich durchführt. Das Transportunternehmen haftet weder für Verstöße, die ihm nicht direkt zur Last gelegt werden können, noch für Verstöße auf Grund unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt oder der Erfüllung gesetzlicher oder administrativer Anforderungen.
Das Transportunternehmen übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung von Gepäckstücken, die beim Umsteigen auf andere eigene oder fremde Kombi-Transportmittel verloren gehen. Unbeschadet des Vorstehenden sollten Fahrgäste, die die vertraglich vereinbarte Beförderungsleistung mit einer Flugreise kombinieren möchten, beim Kauf ihrer Bustickets beachten, dass es eventuell auf Grund widriger Verkehrsumstände zu Verspätungen kommen kann und dass wir nur auf Anweisung der zuständigen Behörden unsere Reiseroute ändern dürfen. Daher sollten sie die Empfehlungen des Flughafenbetreibers AENA oder der jeweiligen Fluggesellschaft bezüglich der Ankunftszeit am Flughafen vor Start eines Inlands- oder Auslandsflugs beachten.
Empfehlungen von Alsa für die Ankunftszeit am Flughafen:
- Bei Inlandsflügen sollte die Fahrt mit Alsa so geplant werden, dass man mindestens 3 Stunden vor der geplanten Boarding-Zeit am Flughafen ankommt.
- Bei Auslandsflügen sollte die Fahrt mit Alsa so geplant werden, dass man mindestens 4 Stunden vor der geplanten Boarding-Zeit am Flughafen ankommt.
- Darüber hinaus empfehlen wir, an Tagen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen (je nach Angaben der spanischen Generaldirektion für Verkehr Dirección General de Tráfico etwa bei Ferienende oder Ferienanfang, an Brückentagen oder Wochenenden) noch eine zusätzliche Stunde Fahrtzeit einzuplanen.
Bei internationalen Linien wird eine eventuelle Haftung von dem Unternehmen übernommen, das die Transportdienstleistung übernimmt. Maßgebend sind hierbei die jeweilige Gesetzgebung und der Gerichtsstand des Landes. Reisende sind lediglich zum Mitführen der zum Grenzübertritt und zum Antritt der Reise erforderlichen Dokumente verpflichtet.
Für diese Zwecke gelten alle Strecken mit Start- und Zielort in Spanien als „nationale Strecken“; Strecken mit Start- und Zielort außerhalb Spaniens gelten als „internationale Strecken“. Ausnahmen: die Strecken zwischen Pamplona/San Sebastián und Saint-Jean-Pied-de-Port, die ebenfalls als „nationale Strecken“ gelten.
Für Reisende, deren Abfahrts- und Zielort auf dem Gebiet eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union liegen, gelten je nach Länge der Fahrt folgende Fahrgastrechte, die in der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 aufgeführt werden.
Dienstleistungen für Fahrgäste mit besonderen Bedürfnissen
Alsa bietet sowohl in seinen Bussen als auch auf den Busbahnhöfen Dienstleistungen und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen an – Fahrgäste mit Behinderungen, ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Über die Nutzungsbedingungen können Sie sich im Abschnitt Barrierefreiheit und besondere Bedürfnisse informieren.
Auf internationalen Strecken und auf Busbahnhöfen im Ausland kann die Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen und Einrichtungen nicht gewährleistet werden.
2. VERKAUF VON FAHRKARTEN
Das Unternehmen führt den Verkauf von Fahrkarten in den hierfür vorgesehenen Verkaufsstellen oder Einrichtungen durch. Hier können die Kunden Fahrkarten erwerben und die den jeweiligen Bedingungen entsprechenden Ermäßigungen beantragen. Um den Erwerb von Fahrkarten zu erleichtern, gibt es alternative Möglichkeiten. Hierzu zählen Reisebüros, das Internet, der Telefonverkauf, Verkaufsautomaten, usw., für die jeweils eigene Verkaufsbedingungen gelten.
Die unsachgemäße Verwendung eines offiziellen Alsa-Verkaufskanals in betrügerischer Absicht wird entsprechend geahndet, wenn Böswilligkeit, Schuld oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
Ticketgültigkeit
- Die Gültigkeit von Langstrecken-Tickets für nationale und internationale Strecken beträgt 6 Monate ab Ausstellungsdatum. Mit anderen Worten, nach Ablauf von 180 Tagen ab Kaufdatum werden keine Änderungen oder Stornierungen dieser Tickets akzeptiert.
- Die Gültigkeit von regionalen Hin- und Rückflugtickets beträgt je nach Linie bis zu 7 Tage ab dem Datum des Abschlusses der Hinreise.
Die Anzahl der Fahrgäste darf die Anzahl der Sitzplätze nicht übersteigen – daher zählen alle minderjährigen Fahrgäste als vollwertige Fahrgäste (Königliches Dekret 965/2006), die folglich ohne Rücksicht auf das jeweilige Alter alle eine Fahrkarte besitzen müssen.
3. PERSONENVERKEHR
Einstieg in den Bus
Auf Strecken innerhalb Spaniens können Sie direkt in den Bus einsteigen und müssen vorher keine Verkaufsstelle aufsuchen. Finden Sie sich 10 Minuten vor Abfahrt am Bus ein und legen Sie dem Fahrer Ihren PERSONALAUSWEIS oder Ihren REISEPASS sowie die Fahrkarte in einer der folgenden Formen vor:
- Das gedruckte elektronische Ticket
- Der Buchungscode oder die vermerkte Fahrkarte
- SMS mit den Angaben der Fahrkarte
Auf internationalen Strecken:
Auf internationalen Strecken muss sich der Reisende mindestens 30 Minuten vor Abfahrt an der Einstiegsstelle einfinden, ohne die Verkaufsstelle durchlaufen zu müssen, und dem Fahrer seinen Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer der folgenden Optionen vorzeigen:
- Das elektronische Ticket, gedruckt oder digital
- Das physische Ticket, das an der Verkaufsstelle ausgestellt wird
- Die SMS mit den Ticketdetails
Auf Strecken mit Abfahrts- oder Zielort Marokko muss das ausgedruckte Ticket vorgelegt werden.
Fahrgäste unter 16 Jahren müssen auf internationalen Strecken von einer hierfür befugten erwachsenen Person begleitet werden. Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren benötigen einen Reisepass und eine polizeiliche Reisegenehmigung.
Verfahren zur Beförderung unbegleiteter Minderjähriger
Kinder unter 4 Jahren dürfen eine Fahrt nur in Begleitung eines Erwachsenen antreten.
Ab dem Alter von 4 Jahren können Kinder auch ohne die Begleitung Erwachsener im allgemeinen Linienverkehr unter folgenden Bedingungen transportiert werden:
- Kinder im Alter zwischen 4 und 14 Jahren nur dann ohne Begleitperson befördert werden, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten eine diesbezügliche schriftliche Erlaubnis vorlegen, wobei diese für den minderjährigen Fahrgast haften. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
- Das Autorisierungsdokument, das im folgenden Punkt heruntergeladen werden kann, muss von den Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben und innerhalb von 48 Stunden vor Verlassen des Dienstes über dieses Formular gesendet haben, gesendet werden Von dort erhalten Sie eine Bestätigung von unserem Kundenservice.
- Bei Fahrtantritt hat der minderjährige Fahrgast seine Fahrkarte und die von seinen Eltern oder Erziehungsberechtigen und von Alsa abgestempelte Reiseerlaubnis vorzuweisen.
- Es gibt zwei Arten an Formularen für eine Reiseerlaubnis:
- Einmalig geltende Reiseerlaubnis für einen minderjährigen Fahrgast (spanisch): Gilt dann, wenn das Elternteil bzw. der/die Erziehungsberechtigte eine Erlaubnis für die einzelne, konkrete Beförderung eines minderjährigen Fahrgasts ausstellen möchte. Dieses Dokument ist nur für diese konkrete Busreise gültig.
- Zeitweise geltende Reiseerlaubnis für einen minderjährigen Fahrgast (spanisch): Gilt für minderjährige Fahrgäste, die häufig ohne Begleitung reisen. Diese Erlaubnis ist höchstens ein Jahr lang und nur für eine bestimmte Strecke gültig.
Fahrgäste im Rollstuhl
Für Fahrgäste im Rollstuhl sind besondere Plätze vorgesehen, auf denen sie im eigenen Rollstuhl reisen können. Die Fahrkarten für diese Plätze kosten genauso viel wie die Fahrkarten für die übrigen Sitzplätze im Bus. Fahrgäste im Rollstuhl können bei der Buchung keinen Sitzplatz wählen, da die für sie vorgesehen Plätze im Bus sich an einer bestimmten Stelle befinden.
Wenn diese Fahrgäste die Fahrt jedoch auf einem der übrigen Sitzplätze antreten möchten, wird der Rollstuhl kostenlos im Frachtraum transportiert. In diesem Fall müssen sie in der Lage sein, in den Bus zu steigen und ihren Sitzplatz selbstständig einzunehmen oder hierfür die Hilfe einer Begleitperson in Anspruch nehmen. Diese Fahrgäste können daher bei der Buchung einen freien Sitzplatz wählen.
Alsa empfiehlt Fahrgästen mit besonderen Bedürfnissen, dass sie während der Fahrt die Hilfe einer Begleitperson in Anspruch nehmen. Dies gilt für folgende Fälle:
- Fahrgäste, die Hilfe benötigen, um sich verständigen zu können.
- Fahrgäste, die die Sicherheitshinweise des Bordpersonals nicht verstehen.
- Fahrgäste, die Hilfe benötigen, um während der Fahrt essen und trinken zu können.
- Fahrgäste, die während der Fahrt die Toilette aufsuchen müssen.
Auf internationalen Strecken kann die Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen und Einrichtungen nicht gewährleistet werden.
4. FAHRPREIS
Der Gesamtbetrag einer über die digitalen Alsa-Verkaufskanäle erworbenen Fahrkarte setzt sich wie folgt zusammen: Höhe des geltenden Fahrtpreises laut Konzessionsvertrag abzüglich der jeweilig gültigen Promo- und Rabattaktionen und zuzüglich der angegebenen Bearbeitungsgebühr für den jeweiligen Verkaufskanal bis 10 €; 2,60 € bei Fahrkarten für innerspanische Strecken mit einem Basistarif (ohne Promo- oder Rabattaktionen) ab 10 €). Diese Bearbeitungsgebühr wird für jeden einzelnen Fahrausweis erhoben, wobei Hin- und Rückfahrkarten bezüglich dieser Gebühr als ein einziger Fahrausweis gelten. Bei Stornierung der Fahrkarte wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet. Die, die wir durch den Ticketkauf über unsere Website oder App entstehen, geben wir an Sie weiter. Sie umfassen unter anderem die Kosten für die Verfügbarkeit, Wartung und Aktualisierung der Website und der App, das sichere Zahlungsgateway und die Hostingkosten der Website und der App.
Diese Bearbeitungsgebühren variieren je nach Basistarif der Fahrt. Der Basistarif ist der Streckenpreis ohne Sonderangebote oder Rabatte.
10 % MwSt. in den Preisen enthalten.
Von 1 bis 2 € | Von 2 bis 3 € | Von 3 bis 4 € | Von 4 bis 5 € | Von 5 bis 6 € | Von 6 bis 7 € | Von 7 bis 8 € | Von 8 bis 9 € | Von 9 bis 10 € | Ab 10€ |
0,10€ | 0,20€ | 0,30€ | 0,40€ | 0,50€ | 0,60€ | 0,70€ | 0,80€ | 0,90€ | 2,90€ |
Von 1 bis 2 € | 0,10 € |
Von 2 bis 3 € | 0,20 € |
Von 3 bis 4 € | 0,30 € |
Von 4 bis 5 € | 0,40 € |
Von 5 bis 6 € | 0,50 € |
Von 6 bis 7 € | 0,60 € |
Von 7 bis 8 € | 0,70 € |
Von 8 bis 9 € | 0,80 € |
Von 9 bis 10 € | 0,90 € |
Ab 10 € | 2,90 € |
Kunden mit einer Alsa Plus-Kundenkarte wird die Bearbeitungsgebühr ab dem zweiten Ticketkauf.
Aufpreis für Änderung der Sitzplätze
Für Sitzplätze, die vom Verkaufssystem automatisch zugewiesen werden, wird kein Aufpreis fällig.
Die Änderung des von Alsa standardmäßig zugewiesenen Sitzplatzes kann mit entsprechenden Kosten verbunden sein, die u.a. von der Nachfrage nach bestimmten Plätzen seitens der Fahrgäste und von der Optimierung der Sitzplatzbelegung abhängen.
Die Höhe des Aufschlags kann je nach Tarif, Serviceklasse, Sitzplatz, Vertriebskanal und Abfahrtszeit variieren.
Der Aufschlag wird für jeden Fahrgast und jede Strecke einzeln berechnet
5. WERBEAKTIONEN UND SONDERANGEBOTE
Werbeaktionen des Unternehmens, bei denen Ermäßigungen für bestimmte Fahrkarten angeboten werden, unterliegen gesonderten Bestimmungen, über die sich die Fahrgäste zumindest an der Verkaufsstelle und über die Website informieren können. Diese Bestimmungen haben gegenüber sämtlichen anderen Bestimmungen Vorrang.
Kurzstrecken und Regionaltickets für Asturien und Kantabrien, die auf der Website, in Selbstverkaufsmaschinen oder über Apps gekauft wurden, können aufgrund der besonderen Merkmale der Dienstleistung und der fehlenden Einschränkung des Vorverkaufs unter keinen Umständen umgetauscht oder storniert werden.
6. ERMÄSSIGUNGEN
Ermäßigungen können je nach Konzessionsvertrag oder Strecke variieren.
Die Bedingungen für Stornierung und Umtausch von Fahrkarten mit Ermäßigung stimmen mit den diesbezüglichen Bedingungen für alle übrigen Fahrkarten genau überein. Bei bestimmten Sonderangeboten können jedoch spezifische Beschränkungen für Stornierung und Umtausch gelten, weshalb empfohlen wird, sich die Sonderangebotsbedingungen vor Erwerb der Fahrkarte durchzulesen, da die Annahme dieser Bedingungen ihre Kenntnis voraussetzt.
Bei Ermäßigungen, auf die ein Fahrgast auf Grund seiner persönlichen Situation (Alter, Vereinbarungen für bestimmte Gruppen usw.) Anspruch hat, ist er gehalten, beim Kauf das Dokument vorzulegen, das ihn als Anspruchsberechtigten für die genannte Ermäßigung ausweist. Bei Fahrtantritt hat der Fahrgast dieses Dokument dem Alsa-Personal zu zeigen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, ist das Fahrpersonal verpflichtet, die Verwendung der Fahrkarte zu untersagen. In keinem Fall kann der Differenzbetrag zwischen dem normalen Fahrtarif und dem ermäßigten Tarif gezahlt werden, der Fahrgast muss einen anderen Fahrausweis zum vollen Tarif erwerben, falls er die Fahrt antreten möchte.
Im internationalen Linienverkehr gibt es keine allgemeinen Ermäßigungen, daher sind die jeweils geltenden Bestimmungen für eine internationale Linienfahrt maßgebend.
Ermäßigungen für kinderreiche Familien
Bei kinderreichen Familien gibt es zwei Kategorien:
- Kinderreiche Familie mit allgemeinem Status: Besitzen Anrecht auf eine Fahrpreisermäßigung in Höhe von 20 %.
- Kinderreiche Familie mit Sonderstatus: besitzen Anrecht auf eine Fahrpreisermäßigung in Höhe von 50 %.
In beiden Fällen können die Ermäßigungen für kinderreiche Familien mit Werbeaktionen oder Sonderangeboten von Alsa kombiniert werden. Außerdem können sie mit anderen Ermäßigungen kombiniert werden.
Ermäßigungen für kinderreiche Familien können nicht miteinander kombiniert werden.
Mitglieder kinderreicher Familien müssen dem Alsa-Personal auf Verlangen den Personalausweis oder Reisepass und ein Dokument vorlegen, das den betreffenden Status bestätigt. Außerdem muss das Gültigkeitsdatum bei Fahrtantritt auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Rabatte für kinderreiche Familien gelten nicht für internationale Strecken.
7. ZAHLUNGSMITTEL
Auf den offiziellen digitalen Kanälen von Alsa können folgende Zahlungsmittel verwendet werden: Kredit- oder Debitkarte (American Express, Visa, 4B, Maestro und Mastercard), PayPal, , und Bizum.
Die Bezahlung von Fahrkarten über PayPal und Kreditkarten läuft über das Unternehmen Servicios del Principado S. A. (Steuernr. A33088220), das zur Alsa-Unternehmensgruppe gehört.
An den physischen Verkaufsstellen können Tickets wie folgt bezahlt werden: Barzahlung, Kredit- oder Debitkarte (American Express, Visa, Maestro und Mastercard), und Alsa-Gutscheinkarte.
8. GEPÄCK
In der Regel können Reisende zu 20 kg Gepäck kostenlos mitnehmen. Über Ausnahmen im Zusammenhang mit dem Konzessionsvertrag erteilt die jeweilige Verkaufsstelle Auskunft.
Wird das Gepäck eingecheckt, erhalten die Reisenden einen entsprechenden Beleg. Bei Verlust oder Beschädigung des transportierten Gepäcks wird unbeschadet von Bedingung Nr. 17 empfohlen, unmittelbar bei Ankunft das Gepäck zu reklamieren und hierbei die Fahrkarte und ggf. den Gepäckbeleg vorzuweisen.
Die Haftung für die Beschädigung oder den Verlust transportierter Gepäckstücke wird gemäß Rahmengesetz 16/1987 vom 30. Juli 1987 über Landverkehr und der Verordnung (EU) 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in ihrer aktuellen und jeweils anzuwendenden Fassung geregelt.
Sonderbedingungen für die Beförderung von Mobilitätshilfen und Sportgeräten
Für die Beförderung von Fahrrädern, Surfbrettern oder Skiern oder anderen Mobilitätshilfen wird ein Zuschlag erhoben. Dieser Zuschlag wird in autonomen Regionen, in denen der Transport dieser Sportgeräte laut Gesetz kostenfrei ist, nicht erhoben.
Im internationalen Verkehr ist die Mitnahme von Fahrrädern nach vorheriger Reservierung und Zahlung des Betrages erlaubt.
Auf Grund des eingeschränkten Platzangebots können pro Bus vier Geräte (Fahrräder und Surfbretter) mitgenommen werden (jeweils ein Gerät pro Fahrkarte). Die Geräte müssen reisefertig verpackt sein und dürfen keinerlei Schäden an anderen Gepäckstücken oder Paketen verursachen. Hierzu müssen entsprechende Transportkisten oder -taschen verwendet werden. Es wird jeweils nur ein Transportschein für Fahrräder pro Fahrkarte ausgestellt. Beim Kauf von zwei oder mehr Fahrkarten ist das entsprechende Kästchen ausgeblendet.
Dies ist ebenfalls der Fall, wenn für die gewünschte Abfahrtszeit bereits alle Fahrradplätze belegt sind. Darüber hinaus ist dieser Service in Doppeldeckerbussen nicht verfügbar.
Nach Erwerb der Fahrkarte findet sich der Fahrgast mit seiner Mobilitätshilfen bzw. seinem Sportgerät mindestens 15 min vor Abfahrt am Bus ein.
Transport von Musikinstrumenten
Fahrgäste haben die Möglichkeit, kostenlos Musikinstrumente mitzunehmen. Sie werden im Gepäckraum mit dem übrigen Gepäck transportiert. Für Musikinstrumente gelten dieselben Bestimmungen wie für andere Gepäckstücke: das Höchstgewicht beträgt 20 kg.
Weiteres Sondergepäck
Für Sport- und/oder Freizeitgeräte, die mit den vorhergehend beschriebenen Geräten vergleichbar oder ihnen ähnlich sind und die auf Grund ihrer Größe im Gepäckraum des Busses verstaut werden müssen, gelten dieselben Tarife und Bedingungen. Die Geräte müssen reisefertig verpackt sein und dürfen keinerlei Schäden an anderen Gepäckstücken oder Paketen verursachen. Hierzu müssen entsprechende Transportkisten oder -taschen verwendet werden.
Für Elektroroller, Einräder und persönliche Mobilitätsgeräte ist der Zutritt zu den Fahrzeugen weder im für Gepäck noch für Reisende vorgesehenen Bereich gestattet.
Diese Beschränkung bleibt bestehen, bis der Zugang durch Vorschriften und in den Bedingungen dieser Verordnung geregelt wird, und gilt nicht für Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Gesonderte Bedingungen für den Transport von Haustieren im Linienverkehr innerhalb Spaniens
Gemäß Artikel 11 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung ist der Transport von Tieren im Fahrgastraum untersagt. Eine Ausnahme bilden Assistenzhunde (auch zur psychologischen Unterstützung) sowie Blindenführhunde und Assistenzhunde, für die ein entsprechendes ärztliches Zertifikat vorgelegt werden kann; für die Tiere sind zu jedem Zeitpunkt die jeweiligen Besitzer zuständig.
Daher kann pro Fahrt ein Haustier im Gepäckraum des Fahrzeugs transportiert werden. Der Transport beschränkt sich auf kleine Haustiere wie etwa Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel (kein Geflügel) usw. Das jeweilige Höchstgewicht hängt von den Transportbedingungen des Reisebusses ab. Die Haustiere müssen im Gepäckraum mitreisen und sich in einem Reisekäfig oder einer verschließbaren, sicheren Transportbox befinden, die vom Fahrgast gestellt wird. Reisekäfig und Transportbox müssen mit einem undurchlässigen Boden ausgestattet sein, der den Austritt von Rückständen verhindert.
Im Allgemeinen haften die Besitzer des Haustiers voll umfänglich für seinen Transport. Sie müssen daher die Reise in demselben Bus wie das Haustier antreten.
Fahrgäste, die mit Haustieren reisen, haben sich 15 Minuten vor Abfahrt am Bussteig einzufinden. Sie verstauen das Tier im Reisekäfig persönlich und laut Anweisungen des Busfahrers im Gepäckraum. Haustiere haben sich in guter körperlicher und psychischer Verfassung zu befinden und sauber zu sein. Bei Hunden empfehlen wir die Verwendung von Maulkörben – dies ist allerdings keine Pflicht. Der Eigentümer verstaut das Haustier im Gepäckraum und holt es auch wieder heraus. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich keine Personen in unmittelbarer Nähe befinden, um unangenehme oder gefährliche Situationen zu vermeiden, durch die andere Fahrgäste beeinträchtigt werden könnten.
Die diesbezüglichen Beförderungskosten belaufen sich auf einen Prozentsatz des Fahrtpreises je nach den gültigen Tarifen des Konzessionsvertrags ohne Sonderpreise oder Rabatte. Der Zuschlag ist vor Fahrtantritt zu entrichten.
Auf internationalen Strecken dürfen keine Haustiere befördert werden. Eine Ausnahme bilden Assistenzhunde (auch zur psychologischen Unterstützung) sowie Blindenführhunde und Assistenzhunde, für die ein entsprechendes ärztliches Zertifikat vorgelegt werden kann; für die Tiere sind zu jedem Zeitpunkt die jeweiligen Besitzer zuständig.
Die Bedingungen und Empfehlungen für den Transport von Haustieren werden im entsprechenden Abschnitt auf alsa.es/de/home aufgeführt.
Transport von Gepäck und Hilfsgeräten für Mobilität
- Auf den Plätzen, die für Fahrgäste im Rollstuhl reserviert sind, können Rollstühle mit folgenden zulässigen Höchstmaßen transportiert werden: Länge 1200 cm, Breite 700 cm, Höhe 1090 cm. Das Höchstgewicht des Rollstuhls samt Fahrer hängt vom zulässigen Gesamtgewicht der Hebebühne ab (ca. 300 kg); sehen Sie bitte die Betriebsanleitung der Hebebühne.
- Fahrgäste dürfen Gehstöcke und Krücken im Fahrgastraum mitführen – allerdings darf die Sicherheit der anderen Fahrgäste durch den Transport dieser Elemente nicht gefährdet werden.
- Alle anderen Mobilitätshilfen müssen im Frachtraum als Gepäck transportiert werden. Es werden sämtliche Mobilitätshilfen unabhängig vom jeweiligen Gewicht transportiert, wenn sie folgende Höchstmaße einhalten: Länge x Breite: 140x70 cm. Höhe: 100 cm. Wir empfehlen, diese Mobilitätshilfen mit Transporthüllen zu schützen. Hierdurch werden ebenfalls Schäden am Gepäck der anderen Fahrgäste vermieden.
- Fahrgäste müssen sich mit der entsprechend verpackten Mobilitätshilfe mindestens 15 Minuten vor Abfahrt am Bussteig einfinden.
- Für den Transport von Mobilitätshilfen erheben wir keinerlei Gebühren.
9. UMTAUSCH VON FAHRKARTEN
Für auf Spanien beschränkte und für internationale Fahrkarten gilt Folgendes:
Der Umtausch einer Fahrkarte für den Antritt der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt muss mindestens 2 Stunden vor Abfahrt unter der Voraussetzung erfolgen, dass am neuen Datum oder zur neuen Uhrzeit Plätze im Bus zur Verfügung stehen.
WICHTIG: Bei Datumsänderungen auf Rückfahrkarten darf das Hinfahrtdatum niemals das Rückfahrtsdatum überschreiten.
Touristenpakete: Die Änderung der gekauften Touristenpakete ist nicht gestattet. Wenn Sie wechseln müssen, müssen Sie den Kauf stornieren und erneut einen neuen Kaufvorgang starten.
Fahrkarten, die über einen der offiziellen Alsa-Vertriebskanäle erworben wurden, können über dieselben Vertriebskanäle umgetauscht werden; Voraussetzung: die Fahrkarten wurden noch nicht in einer Verkaufsstelle ausgedruckt. Anders gesagt: Fahrkarten, die über einen der digitalen Vertriebskanäle erworben wurden, können über den entsprechenden Kanal umgetauscht oder storniert werden, solange sie noch nicht an einem Schalter ausgedruckt worden sind.
Die Selbstverkaufsautomaten nehmen Änderungen und Stornierungen von Tickets vor, die sowohl an den Automaten selbst als auch auf der Website als.es und an den Verkaufsstellen gekauft wurden.
Tarifänderungen können je nach den geltenden Bedingungen erfolgen; hierbei können gleich- oder höherwertige Tarife ausgewählt werden.
Tarifänderungen für Fahrkarten, die an den Verkaufsstellen am Busbahnhof erworben wurden, sind gemäß den geltenden Bedingungen und immer unter Berücksichtigung des für die jeweilige Dienstleistung geltenden Tarifs vorzunehmen.
Kurzstreckenfahrkarten dürfen nicht länger als 2 Monate zwischen dem Abreisetag und dem Rückflugdatum zum Zeitpunkt der Änderung dauern.
Gilt nur für Fahrkarten innerhalb Spaniens:
Ticketänderungen sind kostenlos, wenn die Änderung mindestens 8 Tage im Voraus beantragt wird. Bei einer Anfrage zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor Reiseantritt beträgt der Zuschlag 5 %. Es wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % der Fahrkarte erhoben, wenn der Umtausch 24 bis 48 Stunden vor Fahrtantritt erfolgt. Bei einem Umtausch der Fahrkarte innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % des Fahrpreises erhoben.
Für den Fall, dass es sich um eine Fahrkarte mit einem höheren Tarif als der der umzutauschenden Fahrkarte handelt, ist die Umbuchung kostenlos, jedoch muss die Preisdifferenz zwischen den beiden Tarifen bezahlt werden.
Für Alsa Plus-Kunden werden keine Zuschläge für Umtausche erhoben.
Für über die Website, Selbstbedienungsautomaten oder mobile Applikationen erworbene Kurzstrecken- und Regionaltickets können Sonderkonditionen gelten, auf die beim Kauf aufgrund der Besonderheiten der Leistungsart hingewiesen wird.
Nur bei internationalen Strecken
Es wird ein kostenfreier Umtausch mindestens 30 Tage vor dem Datum des Fahrtantritts gewährleistet. Es wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % des Ticketpreises erhoben, wenn der Umtausch 7 bis 29 Tage vor Fahrtantritt erfolgt. Erfolgt der Umtausch weniger als 1 bis 6 Tage im Voraus oder 2 Stunden bis 1 Tag im Voraus, wird ein Aufschlag von 50 % berechnet.
Wenn Änderung der Abfahrtszeit über ein Ticket mit einem höheren Tarif erfolgt, muss die Preisdifferenz zwischen den beiden Tarifen entrichtet werden.
10. STORNIERUNG VON FAHRKARTEN
Für auf Spanien beschränkte und für internationale Fahrkarten gilt Folgendes:
Eine Ticketstornierung ist nur möglich, wenn sie mindestens 2 Stunden vor Servicebeginn beantragt wird. Fahrkarten, die über den Informations- und Verkaufsservice 902 422242, alsa.es oder die mobile Anwendung gekauft wurden, können über die gleichen Kanäle storniert werden, auf denen sie gekauft wurden, solange die Fahrkarten nicht an einer Verkaufsstelle ausgedruckt wurden.
Bei Stornierung von Hin- und Rückfahrten muss die Rückfahrt vor der Hinfahrt storniert werden. Andernfalls lässt das System die Stornierung nicht zu.
Touristenpakete: Die Stornierung von Touristenpaketen ist nur möglich, wenn dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Leistung beantragt wird.
Tickets, die an den Verkaufsstellen und Automaten gekauft wurden, können nur über die Verkaufskanäle selbst storniert werden.
Tickets können nur gegen dieselbe Zahlungsmethode storniert werden, mit der der Kauf getätigt wurde.
Die Nichterscheinen des Reisenden am Ort und zur Zeit der Abreise führt zum Verlust der Reise und berechtigt nicht zum Umtausch oder zur Rückerstattung des Tickets.
Gilt nur für Fahrkarten innerhalb Spaniens:
Die Stornierungsgebühr ist kostenlos, wenn die Tickets nicht zuvor geändert wurden und mindestens 8 Tage im Voraus erfolgen. Bei Buchung zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor Reiseantritt beträgt der Zuschlag 5 %. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor Fahrtantritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Ticketpreises erhoben. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 bis 2 Stunden vor Fahrtantritt, beträgt die Stornogebühr 30 % des Ticketpreises.
Alsa Plus-Kunden können ihr Ticket bis zu 2 Stunden vor Fahrantritt kostenlos stornieren.
Nur bei internationalen Strecken:
Wenn ein Ticket nicht bereits vorher umgetauscht wurde und die Stornierung mindestens 30 Tage vor Fahrtantritt erfolgt, werden keine Stornogebühren erhoben. Es wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % des Ticketpreises erhoben, wenn der Umtausch 7 bis 29 Tage vor Fahrtantritt erfolgt. Erfolgt der Umtausch 1 bis 6 Tage im Voraus, wird ein Aufschlag von 50 % erhoben, bei einem Umtausch von weniger als einem Tag bis zwei Stunden vor Fahrtantritt beläuft sicher der Aufschlag auf 75% des Ticketpreises.
Nur für Regionaltickets in den Gebieten Asturien und Kantabrien:
Die Kurzstrecken- und Regionalfahrkarten für die Gebiete Asturien und Kantabrien, die auf der Website, an Automaten oder mobilen Apps gekauft wurden, erlauben aufgrund der besonderen Merkmale der Art der Dienstleistung und des Fehlens von Beschränkungen unter keinen Umständen eine Änderung oder Stornierung im Vorverkauf.
11. WIDERRUFSRECHT
Dabei handelt es sich um die Fähigkeit des Benutzers, in gewissen Fällen einen Vertrag wirkungslos zu machen, ohne seine Entscheidung rechtfertigen oder irgendeine Gebühr übernehmen zu müssen. Gemäß Artikel 93 k) der Königlichen Gesetzesverordnung 1/2007, mit der die Neufassung des Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes verabschiedet wird, gilt die Regelung für Versandhandel (mit Ausnahme des Artikels 98.2) nicht für Verträge bezüglich des Passagiertransports. Deshalb findet das Vertragsrücktrittsrecht bei Buchungen für den Personentransport keine Anwendung. Demzufolge kommen dann, wenn der Nutzer seinen Willen zum Ausdruck bringt, die gekauften Fahrkarten zu stornieren, die Stornierungsbedingungen des betreffenden Transportunternehmens zur Anwendung.
12. HIN- UND RÜCKFAHRKARTEN
Wenn auf einer Hin- und Rückfahrkarte weder Tag, Uhrzeit, Sitzplatz noch Fahrzeug für die Rückfahrt angegeben wird (offene Rückfahrt), muss der Fahrgast so schnell wie möglich die Rückfahrtüber den Kanal bestätigen, über den der Kauf erfolgte (beim Erwerb über einen digitalen Verkaufskanal kann die Bestätigung über sämtliche Kanäle erfolgen). Die Bestätigung hängt von der Anzahl der freien Plätze am gewünschten Datum im jeweiligen Fahrzeug ab. Unbeschadet der Bestimmungen im nächsten Absatz ist die Bestätigung der Rückfahrt gebührenfrei. Auf Langstrecken muss die Rückfahrt innerhalb von sechs Monaten ab Ausgabe des Fahrausweises erfolgen. Auf Regionalstrecken sind Hin- und Rückfahrkarten ab Antritt der Hinfahrt 7 Kalendertage gültig. Bei im Internet erworbenen Fahrkarten kann die Buchung der Rückfahrt direkt über alsa.es/de/home vorgenommen werden oder in Selbstverkaufsmaschinen.
Auf Strecken innerhalb Spaniens mit offener Rückfahrt, einer Streckenlänge ab 150 km und einem Fahrpreis ab 10 € (Hinfahrt ohne Ermäßigungen und Steuern) wird beim Kauf der Fahrkarte ein Zuschlag in Höhe von 1,60 € erhoben. Während des Kaufvorgangs wird der Fahrgast über diesen Zuschlag informiert. Dieser Zuschlag wird bei Alsa Plus-Kunden nicht erhoben.
13. EIGENTÜMER DER FAHRKARTE
Beim Erwerb von Tickets über die offiziellen digitalen Alsa-Verkaufskanäle muss der Name des Käufers angegeben werden. Bei Verwendung der Fahrkarte muss der PERSONALAUSWEIS oder der REISEPASS des Fahrgasts vorgelegt werden. Die PERSONALAUSWEIS- oder REISEPASSnummer muss mit den Angaben auf der Fahrkarte übereinstimmen.
Bei Fahrkarten, die für Minderjährige ohne Personalausweis im Internet erworben werden, muss die Personalausweisnummer der Begleitperson im entsprechenden Abschnitt der Website angegeben werden.
Stimmen diese Daten nicht überein, verliert die Fahrkarte automatisch ihre Gültigkeit.
Für die Ausstellung von Fahrkarten auf einen anderen Namen kann ein Zuschlag erhoben werden.
14. RAUCHVERBOT
Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt (Art. 6 Königliches Dekret 1293/1999).
15. VERSTÄRKUNG DES FUHRPARKS
Bei innerspanischen und internationalen Strecken behält sich das Unternehmen in Übereinstimmung mit den Transportbestimmungen das Recht vor, für die Fahrt auf Fahrzeuge verbundener Unternehmen zurückzugreifen, wenn die Umstände dies erfordern und dann, wenn das Fahrgastaufkommen erhöht ist. Das Unternehmen behält sich das Recht auf Änderung des dem Fahrgast zugewiesenen Sitzplatzes zu, falls dies auf Grund der Betriebsbedingungen erforderlich ist.
In diesen Fällen wird die Dienstleistung unter Berücksichtigung des jeweiligen privaten Rechtsverkehrs als auch der administrativen Verpflichtungen und Verantwortung vom Konzessionär des Linienverkehrs erbracht.
16. RECHNUNG
Die Fahrkarte dient gleichzeitig als Rechnung, da sämtliche erforderliche Daten vorhanden sind und die MwSt. ausgewiesen wird. Falls Sie trotzdem eine Rechnung für Ihre Fahrkarte benötigen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Verwenden Sie auf der Website alsa.es/de/home im Abschnitt Meine Fahrkarten das Formular zur Anforderung einer Rechnung.
- Lassen Sie sich Ihre Fahrkarte in einer Verkaufsstelle ausdrucken und senden Sie sie dann auf dem Postweg an folgende Adresse: Servicio de Atención al Cliente. C/ Josefa Valcárcel, 20, E-28027, Madrid (Spanien) Geben Sie hierbei die Daten des Rechnungsempfängers und die zugehörige Versandadresse an.
17. BESCHWERDEN
Den Fahrgästen steht bei innerspanischen Strecken an den Verkaufsstellen und in den Bussen ein Beschwerdebuch zur Verfügung. In Übereinstimmung mit der geltenden Regelung muss die Beschwerde innerhalb von drei Monaten nach erfolgter bzw. eigentlich geplanter Fahrt im Linienverkehr eingehen. Im Laufe eines Monats nach Eingang der Beschwerde teilt das Transportunternehmen dem Fahrgast mit, ob seine Beschwerde entgegengenommen oder abgelehnt wurde oder ob sie noch in Bearbeitung ist. Innerhalb von drei Monaten nach dem Eingangsdatum der Beschwerde erhält der Fahrgast eine definitive Antwort auf seine Beschwerde.
Für öffentliche Linienverkehrsdienste für den allgemeinen Überlandverkehr, die dem Ministerium für Verkehr und nachhaltige Mobilität gehören, besteht die Möglichkeit, einen offiziellen Antrag über das unter diesem Link verfügbare elektronische Formular einzureichen.
18. KONTAKT
Sie können uns auf folgenden Wegen erreichen:
- Per E-Mail über die Kontaktformulare im Abschnitt Kontakt auf der Website.
- Kunden-Hotline: 91 020 7007 - 900 81 41 14
- Postanschrift: Calle Josefa Valcárcel, 20, E-28027, Madrid (Spanien)
- Sämtliche offizielle Alsa-Verkaufsstellen
Sehen Sie sich die häufigsten Fragen anderer Kunden an.
19. CONFIANZA ONLINE
Für die Lösung strittiger Fragen erkennen die Parteien die Gerichte am Sitz des Nutzers an und verzichten auf jedwede andere Gerichtsbarkeiten. Unser Unternehmen ist Mitglied des gemeinnützigen Vereins Confianza Online, der mit folgenden Angaben ins spanische Vereinsregister eingetragen wurde: Registro Nacional de Asociaciones Grupo 1, Sección 1, número nacional 594400, CIF G85804011, Carrera de San Jerónimo, 18, 4º 1, 28014 Madrid (Spanien). Weitere Informationen: www.confianzaonline.es. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem spanischen Recht. In Übereinstimmung mit dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung (Ley de Resolución Alternativa de Litigios) informieren wir Sie als Verbraucher darüber, dass Sie sich als aufgrund der Mitgliedschaft von Alsa bei Confianza Online und gemäß den Bestimmungen des Verhaltenskodexes für eine alternative Streitbeilegung an Confianza Online wenden können (https://www.confianzaonline.es/como-reclamar/formulario-de-reclamaciones/). Sollte es bei Ihrer Beschwerde um Verbraucherangelegenheiten im Rahmen von elektronischen Transaktionen oder den Datenschutz in diesem Bereich gehen, werden die Beschwerden vom Schlichtungsausschuss von Confianza Online gelöst, der für die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zuständig ist. Wenn die Beschwerden digitale Werbung oder den Datenschutz in diesem Bereich betreffen, ist der Ausschuss des Vereins zur Kontrolle von Werbung AUTOCONTROL zuständig. Außerdem erhalten Sie über diesen Link Zugang zur Online-Streitbeilegung der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show