Bei Verlust oder Beschädigung des unter der Verantwortung von Alsa transportierten Gepäcks wird empfohlen, unmittelbar bei Ankunft das Gepäck zu reklamieren und hierbei die Fahrkarte und ggf. den Gepäckbeleg vorzuweisen. Die Entschädigung erfolgt in Übereinstimmung mit den in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Grenzen. Bei Verlust von Gepäck können Sie sich auch an die Telefonnr. (+34) 91 020 7007 wenden oder das Formular bei Klagen auf www.alsa.com nutzen.
Das Transportunternehmen haftet weder für Verluste, Beschädigungen noch Beeinträchtigungen – gleich welcher Art – von Handgepäck oder anderen vergleichbaren oder gleichwertigen Gegenständen, die ihm nicht anvertraut wurden.
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